Allgemeine Mandatsbedingungen

1. Vertragspartnerin

Vertragspartnerin des Mandanten/der Mandantin ist die Rechtsanwältin Louisa Knop, Leichhardtstr. 52, 14195 Berlin (im Folgenden: „Rechtsanwältin“).

2. Geltung

Für Verträge mit der Rechtsanwältin, die auf die Erteilung von rechtlichem Rat und Auskunft, eine anwaltliche Geschäftsbesorgung (z.B. außergerichtliche Vertretung des Mandanten, Erstellung von Verträgen etc.) oder die Vertretung des Auftraggebers/ der Auftragsgeberin (nachfolgend: „Mandat“ oder „Mandantin“) in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren zum Gegenstand haben (nachfolgend: „Beratungsleistung“), gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen; diese gelten auch für die Vertragsanbahnung sowie Folgeverträge mit dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin.

3. Zustandekommen und Umfang des Mandats

Ein Mandat kommt durch die Annahme eines entsprechenden Angebots des Mandanten/ der Mandantin durch die Rechtsanwältin zustande. Die Webseiteninhalte von www.knop.law stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Das Angebot zum Vertragsschluss geht vom Mandanten/der Mandantin aus, wenn er/sie „Termin buchen“ klickt. Abweichend davon kann es auch zum Vertragsschluss per E-Mail oder per Telefon kommen.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der auf der Internetseite www.knop.law dargestellten Leitungsbeschreibungen.

Sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich anders vereinbart wurde, gilt was folgt:

Die Beratungsleistung bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Rechtsanwältin schuldet keine Beratung im Hinblick auf ausländische nationale Rechtsordnungen.

Die Rechtsanwältin schuldet keine steuerrechtliche Beratung. Steuerliche Auswirkungen hat der Mandant/ die Mandantin durch fachkundige Dritte, z.B. Fachanwalt/anwältin für Steuerrecht, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, auf eigene Veranlassung und Kosten klären und etwaige steuerrechtliche Gestaltungsanforderungen der Rechtsanwältin rechtzeitig mitzuteilen bzw. durch die steuerlichen Berater des Mandanten mitteilen zu lassen.

Die Beratungsleistung wird ausschließlich gegenüber dem Mandanten/der Mandantin erbracht. Die Rechtsanwältin übernimmt gegenüber Dritten keine Haftung oder Verantwortlichkeit, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich in den Schutzbereich des Mandats einbezogen werden.

Die Rechtsanwältin ist zur Einlegung von Rechtsmitteln (z.B. Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil) und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, soweit dies durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich als Mandatsinhalt vereinbart wurde.

Inhalt und Zielrichtung der Beauftragung der Rechtsanwältin ist nicht, gegen den Mandanten gerichtete Pflichtverstöße aufzudecken und zukünftig zu verhindern und auch nicht, von dem Mandanten ausgehende Rechtsverstöße zu beanstanden und zu unterbinden. Sofern der Mandant eine Prozessoptimierung wünscht, ist dies ausdrücklich zu vereinbaren.

Die Rechtsanwältin ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich die Rechtsanwältin, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

4. Pflichten der Rechtsanwältin

Eine Verpflichtung zum Tätigwerden der Rechtsanwältin besteht frühestens mit Annahme des Mandats und nach Ablauf eines etwaigen Widerrufsrechts bzw. vor dessen Ablauf mit einem ausdrücklichen Verlangen des Mandanten mit dem Inhalt:

„Ich verlange ausdrücklich, dass die Rechtsanwältin bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Mandatsbearbeitung beginnt und stimme einem entsprechenden Beginn der Mandatsbearbeitung zu.

Die Rechtsanwältin hat mich darauf hingewiesen, dass mein Widerrufsrecht schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erlischt, wenn die Rechtsanwältin zuvor ihre anwaltliche Leistung vollständig erbracht hat.“

Im Rahmen ihres Tätigwerdens wird die Rechtsanwältin insbesondere folgende Leistungen erbringen:

4.1 Rechtliche Prüfung

Die Rechtsanwältin wird die Rechtssache des Mandanten/ der Mandantin sorgfältig prüfen, ihn/sie über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten/der Mandantin im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten;

4.2 Verschwiegenheit

Die Rechtsanwältin ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht beziehen sich auf alles, was ihr im Rahmen des Mandats durch den Mandanten/ die Mandantin anvertraut oder sonst bekannt wird, und bestehen auch nach Beendigung des Mandats fort. Insoweit steht der Rechtsanwältin grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Rechtsanwältin in eigener Sache die Offenbarung erfordern.

Die Rechtsanwältin hat ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

4.3 Verwahrung von Geldern

Für den Mandanten/die Mandantin eingehende Gelder wird die Rechtsanwältin treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziffer 6 und 7 – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten/der Mandantin an die von ihm/ihr benannten Stelle ausbezahlen.

4.4 Datensicherheit

Die Rechtsanwältin wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Datenverlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten/ der Mandantin treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

4.5 Obliegenheiten des Mandanten /der Mandantin

Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:

  • Umfassende Information

Der Mandant/die Mandantin wird die Rechtsanwältin über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihr sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant/die Mandantin wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit der Rechtsanwältin mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen und sämtliche von diesen während der Mandatsbearbeitung erhaltene Informationen an die Rechtsanwältin weiterleiten.

4.6 Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung

Der Mandant/die Mandantin wird die Rechtsanwältin unterrichten, wenn er/sie seine/ihre Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.

4.7 Sorgfältige Prüfung von Mitteilungen der Rechtsanwältin

Die Rechtsanwältin darf den Angaben des Mandanten/der Mandantin ohne eigene Nachprüfung vertrauen und die vom Mandanten/der Mandantin mitgeteilten Tatsachen ihrer Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant/die Mandantin wird die ihm/ihr von der Rechtsanwältin übermittelten Nachrichten, Entwürfe, Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwältin sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig wiedergegeben sind.

6. Vergütung und Honorar

    • Die Vergütung der Rechtsdienstleitung für außergerichtliche Beratung und Vertretung richtet sich nach der gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung. Eine gesondert vereinbarte Vergütungsvereinbarung erfolgt in der Regel im Online-Bestellprozess. Hier gelten die auf der Buchungsseite angegebenen Preise. Die Preise sind Netto-Preise, zzgl. der gesetzliche Umsatzsteuer.
    • Wird eine gesonderte Vergütungsvereinbarung nicht abgeschlossen, richtet sich die Vergütung der Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gleiches gilt, wenn eine abgeschlossene Vergütungsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig ist. Die für die Tätigkeit der Rechtsanwältin nach dem RVG anfallenden Gebühren richten sich, mit Ausnahme von Strafsachen oder bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten, nach dem Gegenstandswert des Mandats und/oder nach einer gesondert vereinbarten Vergütungsvereinbarung.
    • Bestehen offene Vergütungsansprüche der Rechtsanwältin gegenüber dem Mandanten/der Mandantin, so ist die Rechtsanwältin berechtigt, die Aufrechnung mit eingehenden Zahlungen aus demselben oder einem anderen zwischen Rechtsanwältin und Mandant:in bestehenden Anwaltsvertragsverhältnis zu erklären. Die Rechtsanwältin erteilt dem Mandanten/der Mandantin darüber eine Rechnung, in der die aufgerechneten Beträge ausgewiesen sind.
    • Der Mandant/die Mandantin ist verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwältin einen angemessenen Vorschuss zu leisten und nach Beendigung des Mandats die Zahlungsansprüche der Rechtsanwältin vollständig auszugleichen; dies gilt unabhängig davon, ob dem Mandanten/der Mandantin in diesem Zusammenhang Zahlungs- bzw. Erstattungsansprüche gegen eine Rechtsschutzversicherung, die Gegenseite oder Dritte zustehen.
  • Der Mandant/die Mandantin tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, die Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Rechtsanwältin hiermit an diese ab. Die Rechtsanwältin nimmt die Abtretung an.

7. Rechtsschutzversicherung

      1. Soweit die Rechtsanwältin auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich und unwiderruflich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant/die Mandantin, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwält*innen beauftragt sind.
      2. Der Mandant die Mandantin ist dahingehend unterrichtet worden, dass die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und die in diesen Zusammenhang geführte Korrespondenz eine separate Angelegenheit im Sinn des § 17 RVG darstellt, die gesondert zu vergüten ist. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und werden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Gegenstandswert sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für diejenige Angelegenheit, für die Kostendeckung angefragt wird.
      3. Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung führt zu keiner Änderung der Vertrags- und Leistungsbeziehung zwischen dem Mandanten/ der Mandantin und der Rechtsanwältin; die Rechtsanwältin wird ihre Leistung ausschließlich für und gegenüber dem Mandanten erbringen und in Rechnung stellen, der Mandant/die Mandantin wird umgekehrt die geschuldete Vergütung gegenüber der Rechtsanwältin begleichen.
      4. Bei der Rechtsanwältin eingehende Erstattungsleistungen wird die Rechtsanwältin umgehend an den Mandanten auskehren, soweit durch den Mandanten/die Mandantin kein Zahlungsrückstand bei der Rechtsanwältin besteht.
      5. Der Mandant/die Mandantin wird darauf hingewiesen, dass eine Versicherungsleistung im Hinblick auf die Vergütung der Rechtsanwältin in der Regel nur die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzüglich eines nach dem Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts umfasst und die Versicherungsleistung in der Regel nicht zu einer vollständigen Deckung seines/ihres finanziellen Aufwands für die anwaltliche Beratung und Vertretung führt.
      6. Der Mandant/ die Mandantin ist einverstanden, dass die Rechtsanwältin gem. § 86 Versicherungsvertragsgesetz in Verbindung mit den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Rechtsschutzversicherer in der Regel Kostenerstattungen in dem Umfang unmittelbar an die Rechtsschutzversicherung auskehren, in dem die Rechtsschutzversicherung Leistungen gegenüber dem Mandanten erbracht hat.

8. Widerrufsrecht

Das Angebot der Rechtsanwältin richtet sich ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB. Sofern versehentlich Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB ein Mandat abschließen, das Mandat ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB zustande kam und der Vertragsschluss im Rahmen eines von der Rechtsanwältin für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystem erfolgte, steht dem Mandanten/der Mandantin ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung finden Sie in Anlage 1.

9. Unterrichtung des Mandanten/der Mandantin per Fax

Soweit der Mandant/die Mandantin der Rechtsanwältin einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er/sie sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass die Rechtsanwältin ihm/ihr ohne Einschränkungen über dieses Fax mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant/die Mandantin sichert zu, dass nur er/sie oder von ihm/ihr beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er/sie Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant/die Mandantin ist verpflichtet, die Rechtsanwältin darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird.

10. Unterrichtung des Mandanten/der Mandantin per E-Mail

Soweit der Mandant/die Mandantin der Rechtsanwältin eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er/sie jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwältin ihm/ihr ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Im Übrigen gilt Ziffer 9 entsprechend. Dem Mandanten/der Mandantin ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant/die Mandantin zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er/sie dies der Rechtsanwältin mit.

Der Mandant/die Mandantin wurde darauf hingewiesen, dass E-Mails auch dann in den Spam-Ordner verschoben werden können, wenn sie von seriösen Absendern stammen. Er/sie wird daher auch diesen Ordner regelmäßig auf Eingänge prüfen und die Einstellungen des E-Mail-Programms anpassen.

11. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten/der Mandantin

Wegen aller Fragen im Zusammenhang mit der Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten wird auf die Hinweise zur Datenverarbeitung/Datenschutzerklärung verwiesen.

12. Aktenaufbewahrung und Vernichtung

Der Mandant/die Mandantin wird darauf hingewiesen, dass Handakten der Rechtsanwältin bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant/die Mandantin diese Akten nicht in der Kanzlei der Rechtsanwältin vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.

13. Haftungsbeschränkung

    • Die Haftung der Rechtsanwältin aus dem zwischen ihr und dem Mandanten/der Mandantin bestehenden Mandat auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird im Einzelfall auf EUR 1.000.000 EUR (in Worten eine Million Euro) beschränkt (vgl. § 52 Abs. 1 S. Nr. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung). Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
    • Die Rechtsanwältin weist den Mandanten/die Mandantin darauf hin, dass die von ihr abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung einen Vermögensschaden im Einzelfall von bis zu EUR 1.000.000,00 abdeckt; der bei ihr potenziell eintretende Schaden den Haftungshöchstbetrag von EUR 1.000.000,00 aber übersteigen kann. Dies gilt insbesondere bei Gegenstandswerten über EUR 1.000.000,00. Die Rechtsanwältin ist bereit, einen höheren als den genannten Haftungshöchstbetrag zu vereinbaren, wenn der Mandant/die Mandantin diesen Wunsch in Textform äußert und die Mehrkosten der Versicherung für die höhere Haftungssumme übernimmt.
    • Etwaige Ersatzansprüche gegen die beauftragte Rechtsanwältin verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, zu dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Mandats. Werden innerhalb eines Rahmenmandates einzelne Mandate erteilt, so beginnt die Verjährungsfrist jeweils mit Beendigung des einzelnen Mandats.
    • Die Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber Rechtsnachfolgern des Mandanten sowie gegenüber Dritten, soweit diese aus dem Mandatsverhältnis Rechte herleiten können oder in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses (Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte) einbezogen sind.

14. Abtretung

Rechte aus dem Mandat dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Rechtsanwältin abgetreten werden.

15. Schlichtungsstelle und Gerichtsstand

Zuständige Schlichtungsstelle in Deutschland für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist:

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin.

E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org Internet: https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/

Die Rechtsanwältin ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Rechtsanwältin vereinbart, sofern der Mandant/die Mandantin Unternehmer:in ist oder der Mandant/die Mandantin nach Erteilung seines/ihres Mandatsauftrags seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein/ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Leistungsort der Rechtsanwältin ist der Sitz der Kanzlei der Rechtsanwältin, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich ein anderer Leistungsort vereinbart.

16. Schlussbestimmungen

Die Informationen zu einem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Anlage 1) sind wesentliche Bestandteile dieser allgemeinen Mandatsbedingungen.

Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mandanten/ der Mandantin und der Rechtsanwältin gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG und der Regelungen zum Internationalen Privatrecht.

Sollte eine dieser Mandatsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.

Anlage 1

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Rechtsanwältin Louisa Knop, Leichhardtstr. 52, 14195 Berlin, kontakt@www.knop.law) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anlage 1) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Verlust des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn ich auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin mit der Ausführung der Leistungen begonnen habe und die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden.

Anlage 2

Muster Widerrufsformular

Der Widerruf ist gerichtet an die Rechtsanwältin Louisa Knop, Leichhardtstr. 52, 14195 Berlin.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den vom mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Anwaltstätigkeit):

_____________________________________ Vertrag vom: (Aktenbezeichnung soweit bekannt)

Name des Verbrauchers: _____________________________________

Anschrift des Verbrauchers: _____________________________________

Unterschrift des Verbrauchers _____________________________________

Ort, Datum _____________________________________

Anlage 3

Aufforderung Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist

In Kenntnis der vorstehenden Widerrufsbelehrung verlange ich als Mandant:in ausdrücklich, dass die Rechtsanwältin Louisa Knop mit ihrer Leistungserbringung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei Widerruf bereits erbrachte Leistungen anteilig zu bezahlen habe und bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Rechtsanwältin mein Widerrufsrecht verliere.

________________________ Ort, Datum

________________________ Mandant:in

Nach oben scrollen